In jedem fünften Betrieb, der in Deutschland mit Lebensmitteln handelt oder sie herstellt wird gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen. Vor allem die allgemeine Hygiene sowie Kennzeichnung und Aufmachung vieler Produkte sind häufig mangelhaft, wie der Jahresbericht 2004 "Lebensmittelüberwachung" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachweist. Der Bericht fasst die Ergebnisse aller Bundesländer zusammen. Über 410.000 Proben von Lebensmitteln oder Verpackungen, die mit ihnen in Berührung kommen, haben die Länder in 2004 gezogen. 15 Prozent davon wiesen Mängel auf. Der prozentuale Anteil von Proben mit Verstößen blieb damit im Vergleich zu den Vorjahren nahezu konstant.
Dem Eindruck, die Überwachung könne kaum sehr wirksam sein, wenn über Jahre keine Verbesserungen zu verzeichnen seien, trat Dr. Christian Grugel, Präsident des BVL entgegen. Man habe in den letzten Jahren mit zwei höchst gegenläufigen Trends zu tun. Da sei zum Einen die zunehmende Verbesserung der Eigenkontrolle in vielen Betrieben. Gleichzeitig nähmen aber die Risiken, die aus der globalisierten Lebensmittelwirtschaft entstünden, deutlich zu. Grugel nannte besonders den globalen Kreislauf der Futtermittelwirtschaft, der die Betriebe mit immer neuen und für sie kaum kalkulierbaren Risiken belaste.
Einiges von ihrer Dramatik verlieren die hohen Mängelquoten allerdings, wenn berücksichtigt wird, dass die Überwachung risikoorientiert erfolgt. Das heißt, der Fokus der Kontrolle liegt auf Lebensmitteln, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. "Die Zahl der Beanstandungen erlaubt also nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die gesamte Qualität unserer Lebensmittel. Unser Vorgehen ist in etwa zu vergleichen mit Verkehrskontrollen an Straßen, auf denen besonders schnell gefahren wird", beschrieb Dr. Matthias Frost, Referent beim BVL, dieses Prinzip der Überwachung. In den wenigsten Fällen ginge von den beanstandeten Produkten eine Gesundheitsgefährdung aus.