Dehoga & NGG

Mindestlohn-Tarifverhandlungen gescheitert

Seit März hatte der Dehoga intensiv mit der Gewerkschaft NGG Gespräche geführt, um für den Osten Deutschlands eine arbeitsmarktverträgliche Übergangslösung zu erreichen. In der gestrigen dritten Verhandlungsrunde hatte der Bundesverband angeboten, die Tariflöhne im Osten stufenweise bis 1. September 2016 auf 8,50 € anzuheben sowie ab 1. April 2017 einen Mindestlohn von 8,60 € zu vereinbaren.

Die Gewerkschaft NGG dagegen hatte Lohnerhöhungen von mehr als 20 % gefordert. Diese Forderungen liegen nicht nur weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €, der per Gesetz 2015 sowie 2016 gilt. Sie stehen zudem in krassem Widerspruch zu der vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeit, für eine Übergangsfrist tarifvertragliche Überleitungen bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren, so der Dehoga. „Chance vertan.“

Damit gilt in der Branche ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde.

Die Forderungen der Gewerkschaft NGG im Überblick:
1. Juni 2015: 8,50 €
1. November 2015: 8,80 €
1. Mai 2016: 9,15 €
1. Januar 2017: 9,55 €
1. Juli 2017: 10,00 €

„Ziel dieser Tarifverhandlungen war eine vertretbare Stufenregelung hin zum Mindestlohn“, so Guido Zöllick, Dehoga-Verhandlungsführer und Präsident des Dehoga Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuellen Tarifentgelte in den untersten Lohngruppen Ostdeutschlands liegen zurzeit zwischen 7,21 € und 7,87 €. „Die Forderungen der NGG waren deshalb verantwortungslos und inakzeptabel. Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können.“

„Eine Stufenregelung wäre für viele Betriebe wichtig gewesen“, so auch Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Die Gewerkschaft NGG hat eine Chance vertan. Sie nimmt ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation im Osten Deutschlands Arbeitsplatzverluste in Kauf.“

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