Pfandpflicht demnächst auch für Saft und Milch?

Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums soll die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen ab 1. Okt. 2003 auf die bisher pfandfreien Getränkesorten ausg-dehnt werden.

Künftig sollen - abgesehen von Wein und Spirituosen - nur noch die Getränke-Einwegverpackungen pfandfrei bleiben, die als "ökologisch vorteilhaft" gelten. Dies hätte zur Folge, dass dann auch Kaffee und Tee und Getränkedosen, Fruchtsaft in Einwegflaschen und Milchgetränke in Bechern mit einem Pfand von jeweils 0,25 belegt wären. Es steht zu erwarten, dass die Hersteller die-ser Getränke dann auf Karton-verpackungen umsteigen wür-den, da diese als ökologisch vorteilhaft gelten sollen. Quelle: BDV
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