Sachbezugswerte für das Jahr 2004

Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Steuer den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil Ihres Arbeitsentgelts erhalten.

Für das Jahr 2004 sind folgende Werte maßgeblich:

  1. Verpflegung
  2. Unterkunft

    Der Wert für Unterkunft beträgt

    - im Westen 191,70 € (2003: 189,80) bzw. 3,25 € pro qm (2003: 3,15 €)

    - im Osten 174,00 € (2003: 170,00) bzw. 2,60 € pro qm (2003: 2,65 €)



  3. Um bei Unterkünften den in Einzelfällen sehr unterschiedlichen Ausstattungsqualitäten Rechnung tragen zu können, kann wesentlichen Abweichungen vom Durchschnittsstandard einer Unterkunft durch Rückgriff auf den ortsüblichen Mietpreis entsprochen werden.



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