Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Steuer den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil Ihres Arbeitsentgelts erhalten.
Für das Jahr 2004 sind folgende Werte maßgeblich:
- Verpflegung

- Unterkunft
Der Wert für Unterkunft beträgt
- im Westen 191,70 € (2003: 189,80) bzw. 3,25 € pro qm (2003: 3,15 €)
- im Osten 174,00 € (2003: 170,00) bzw. 2,60 € pro qm (2003: 2,65 €)
Um bei Unterkünften den in Einzelfällen sehr unterschiedlichen Ausstattungsqualitäten Rechnung tragen zu können, kann wesentlichen Abweichungen vom Durchschnittsstandard einer Unterkunft durch Rückgriff auf den ortsüblichen Mietpreis entsprochen werden.
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