Steigende TV-Gebühren für die Hotellerie

Laut Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 8. Oktober 2004, hat die Hotellerie von April kommenden Jahres an mehr Rundfunkgebühren zu zahlen. So sieht der Rundfundgebührenstaatsvertrag künftig vor, Hotels mit mehr als 50 Zimmern vom 1. April 2005 an 75 Prozent der Gebühren zu zahlen. Die bislang geltende 50-Prozent-Regelung bleibt nur noch Häusern mit weniger als 50 Zimmern vorbehalten. Aktuell sieht die Gebührenverordnung vor, Hotels für "Zweitgeräte" auf den Gästezimmern eine 50-prozentige Pauschale abzunehmen. Die Branchenverbände Dehoga und Deutscher Hotelverband stufen laut offizieller Erklärung den Entschluss der Ministerpräsidenten als verfassungswidrig ein und würden sich demnach Schritte vorbehalten, gegen diese Regelung rechtlich vorzugehen.
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