Minijobs

Verdienstgrenze soll auf 520 Euro steigen

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Der Dehoga fordert die Anhebung schon länger. Die Gewerkschaft NGG will die Minijobs in dieser Form dagegen abschaffen.

 

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). "Das ist so in der Koalition vereinbart - und so machen wir's", sagte der SPD-Politiker.

Auch Midijob-Obergrenze soll erhöht werden

Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: "Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen." Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro steigen.

Damit werden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro angepasst. Heil hatte zur Mindestlohnerhöhung erst kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt. Die Grenze von 450 Euro im Monat für Minijobs gilt seit 2013.

Hartges: „Minijobs sind elementar“

Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach auf Twitter von einer guten Nachricht für alle, die in einem Minijob arbeiten: "Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto."

Zuvor hatte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Anhebung der Verdienstgrenze bei den Minijobs angemahnt. „Minijobs sind elementar für unsere Branche, die wie kaum eine andere mit Nachfrageschwankungen umzugehen hat“, erklärte sie. „Wird die Verdienstgrenze nicht angehoben, sinken mit dem deutlich steigenden Mindestlohn die Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf.“

NGG-Chef Zeitler fordert Abschaffung

 

Dagegen haben Gewerkschaften die geplante Anhebung kritisiert. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach von einem Fehler. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängten.

 

Zeitler kritisierte, Minijobs seien seit Jahren Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie sei Armut im Alter vorprogrammiert. Es sei beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampel die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. "Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe."

„Keine Alternative zur Flexibilität“

 

Der Dehoga argumentiert dagegen: Wenn ein Unternehmer Mitarbeiter benötigt, die am Wochenende im Biergarten arbeiten, freitag- und samstagabends im Club jobben oder im Messegeschäft das Catering übernehmen, hat er nicht die Alternative, dauerhaft eine Vollzeit- oder Halbtagskraft einzustellen. In der Verkehrs-, Freizeit- oder Eventgastronomie muss sehr flexibel auf Stoßzeiten reagiert werden. 

 



Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.





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