+ Arbeitsrecht

Was bei Urlaubsanspruch, Zeiterfassung, Datenschutz gilt

Arbeitsrecht: Leisten Arbeitnehmende über einen längeren Zeitraum deutlich mehr Stunden als vorgesehen, kann deren Teilzeitstelle auch durch eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages zur Vollzeitstelle werden.
IMAGO / YAY Images
Arbeitsrecht: Leisten Arbeitnehmende über einen längeren Zeitraum deutlich mehr Stunden als vorgesehen, kann deren Teilzeitstelle auch durch eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages zur Vollzeitstelle werden.

Das Wesen der Arbeit und die Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben sich während der Pandemie tiefgreifend verändert. Durch den Fachkräftemangel ist gutes Personal hart umkämpft, eine faire Arbeitsatmosphäre das A & O. Doch welche arbeitsrechtlichen Aspekte müssen Entscheider und Entscheiderinnen beachten und was dürfen Mitarbeitende von ihren Vorgesetzten verlangen?

Florian Berr, Vice President DACH der Personalplanungssoftware Planday, klärt auf und gibt Einblicke rund um die Themen Urlaubsanspruch, Zeiterfa

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