Eine Betriebsschließungsversicherung sollte einen Teil der Corona-bedingten Schäden abdecken. Doch die Mehrheit der Versicherer hat in den letzten Monaten die Ansprüche der Gastronomie-Betriebe zurückgewiesen oder ihnen einen sogenanntes Kulanzangebot unterbreitet, das nur einem Bruchteil der Forderungssumme entspricht. Rechtsanwalt Mark Wilhelm sieht die Versicherer jedoch in den meisten Fällen klar in der Pflicht.
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