Je nach Formulierung einer Betriebsschließungsversicherung muss diese nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht für Ausfälle infolge von Lockdowns während der Pandemie aufkommen. Das entschied der vierte Zivilsenat in Karlsruhe am Mittwoch anhand eines Falls aus Lübeck. Es ist das erste Mal, dass sich der BGH mit der Thematik befasst. Es gibt aber viele vergleichbare Fälle. (Az. IV ZR 144/21)
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