Bezahlung

Mehr Geld für Beschäftigte im Gastgewerbe in Bayern

Die Tariflöhne steigen 2021 im Gastgewerbe höher als in vielen anderen Branchen.
Imago/Rainer Unkel
Die Tariflöhne steigen 2021 im Gastgewerbe höher als in vielen anderen Branchen.

In Bayern gibt es für die Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie deutlich mehr Geld. Der Dehoga Bayern weist darauf hin, dass in den allermeisten Fällen die Tariferhöhungen nur über eine Preisanpassung in den Betrieben möglich sein dürften.

Der Dehoga Bayern sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben zum 1. April einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geschlossen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Dehoga Bayern hervor. Demnach sollen die Verdienste der Beschäftigten in der Branche in drei Schritten angehoben werden.

Demnach gilt Folgendes: Die Löhne werden vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 um 7 Prozent, vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 um 3,5 Prozent und vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 um weitere 5 Prozent erhöht.

Azubis erhalten signifikant mehr Lohn

In der untersten Tarifgruppe wurde hinsichtlich des zu erwartenden Mindestlohnes ebenfalls ab 1. April 2022 ein Stundenentgelt von 12 Euro vereinbart. Dieses wird ab 1. Oktober 2022 auf 12,15 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 12,30 Euro und ab 1. April 2023 auf 12,60 Euro erhöht.

Besonders deutlich fällt zudem der Anstieg bei den Azubi-Gehältern aus: Hier werden die Vergütungen ab 1. August 2022 bis 31. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von 795 auf 1.000 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 900 auf 1100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr von 1010 auf 1200 Euro erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

"Wir wollen damit für Beschäftigte und Auszubildende in Bayerns Hotellerie und Gastronomie ein deutliches Zeichen für die Zukunft unserer Branche setzen", so Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: "Der für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen gute Abschluss berücksichtigt die schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen."

Preisanpassungen in den Betrieben

Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert weist jedoch auch darauf hin, dass in den allermeisten Fällen die Tariferhöhungen nur über eine Preisanpassung in den Betrieben möglich sein dürften. Geppert wörtlich: "Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu kommen, benötigen wir sechs Mal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein."

Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: "Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann."

Anlässlich der stattfindenden Tarifverhandlung hatte der Dehoga Bayern bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Entgelttarifvertrag durchgeführt. "Diese ergab", so Geppert, "dass der abgelaufene Entgelttarifvertrag oft nicht das widergespiegelt hat, was tatsächlich von den Arbeitgebern bereits gezahlt wurde. So haben viele Arbeitgeber bereits deutlich übertariflich ihre Beschäftigten entlohnt."



Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.





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