Ob 2G oder 2G plus: Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter tun gut daran, die vorgegebenen Kontrollen zur Umsetzung der Ge- oder Verbote im Rahmen der Corona-Notfallverordnung einzuhalten. Wer gegen geltende Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.
Ob 2G oder 2G plus: Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter tun gut daran, die vorgegebenen Kontrollen zur Umsetzung der Ge- oder Verbo
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