Gelernt und akzeptiert: Die Erfassung der Gäste-Daten in der Gastronomie. Und doch veranlasst ein Vorfall der letzten Tage in Hamburg – die Polizei ließ sich Gäste-Daten mutmaßlicher Zeugen aushändigen – zum Hinterfragen, ob und wann ein Gastronom zur Herausgabe der erfassten Daten berechtigt oder verpflichtet ist, ob er die Richtigkeit überprüfen muss und die Daten selbst nutzen darf. Redaktion FOOD SERVICE sprach dazu mit Dr. Oliver Bühr, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei SKW Schwarz in Frankfurt am Main.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.