Corona-Exit

Bald soll im Südwesten geöffnet werden

Sobald der Inzidenzwert in einer Region stabil unter 100 liegt, startet die Außengastronomie noch vor Pfingsten.
IMAGO / Arnulf Hettrich
Sobald der Inzidenzwert in einer Region stabil unter 100 liegt, startet die Außengastronomie noch vor Pfingsten.

Baden-Württemberg wird noch vor Pfingsten Öffnungen der Außengastronomie und der Ferienhotellerie in den Regionen ermöglichen, in denen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Der Dehoga-Landesverband sieht mehr Möglichkeiten unabhängig von Inzidenzwerten zu öffnen – zum Beispiel für die steigende Zahl Geimpfter und Genesener.

In der kommenden Woche soll die Corona-Verordnung entsprechend verändert werden. Weitere Öffnungsschritte sind im Rahmen eines Stufenplanes vorgesehen. Diese hat der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) bereits dem dortigen Dehoga Landesverband vorgesellt.

Wichtig dabei: Die Öffnungspläne betreffen nur Kreise mit Inzidenzwerten stabil unter 100. Denn: Bei Inzidenzen über 100 greift die bundesweite Notbremse. Die Länder haben dann nach bestehender Rechtslage keine Regelungskompetenz. Am Dienstag, 4. Mai, hatten sechs Kreise im Land Inzidenzwerte unter 100: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Emmendingen, Stadtkreis Freiburg, Stadtkreis Heidelberg, Landkreis Lörrach und der Main-Tauber-Kreis.

Die wichtigsten Öffnungsszenarien für das Gastgewerbe im Stufenplan des Landes

Stufe 1: Inzidenz fünf Tage aufeinanderfolgend unter 100

  • Außengastronomie
  • Hotellerie auch für touristische/private Übernachtungen

Stufe 2: 14 Tage nach Öffnungsstufe 1 bei Inzidenzwerten unter 100 mit fallender Tendenz


  • Restaurants/Gastronomie Innenbereiche
  • Veranstaltungen mit Besucherzahl-Begrenzung
  • Messen mit Besucherzahl-Begrenzung

Stufe 3: 14 Tage nach Öffnungsstufe 2 bei Inzidenzwerten unter 100 mit fallender Tendenz

  • Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl (Theater, Konzerte)
  • Messen, Großveranstaltungen
  • Freizeitparks
Alle geplanten Öffnungen erfordern laut Landesregierung ein umfassendes, begleitendes Testkonzept. Geöffnet werden darf also nur für Gäste, die nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Wie das Testkonzept aussieht, ist bislang im Detail nicht ausgeführt. Klar ist aber, dass es keine Pflicht für Betriebe geben wird, Tests selbst durchzuführen. Vielmehr soll es die Möglichkeit geben, Tests, die zum Beispiel am Arbeitsplatz durchgeführt wurden, bei entsprechendem Nachweis als Zugangsberechtigung zu akzeptieren.

Betriebe, die selbst Tests durchführen wollen, sollen die Möglichkeit dazu erhalten. Wie diese genau aussehen wird, steht aktuell noch nicht fest. Allerdings ist klar, dass nur geschulte Personen mit entsprechendem Zertifikat dazu berechtigt sein werden. Schulungen bietet beispielsweise die Dehoga Akademie an.

Offene Fragen

Der Dehoga Baden-Württemberg hat der Landesregierung eine ganze Reihe offener Fragen zur Klärung vorgelegt. Sie betreffen zum Beispiel folgende Punkte:

Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie die Corona-Verordnung in der kommenden Woche anpasst, sodass für Betriebe in Kreisen mit Inzidenz unter 100 Öffnungen möglich sind.

Wie erfahren Betriebe, dass sie öffnen dürfen?
Ist hierzu eine Verordnung der Stadt- und Landkreisen erforderlich?

Hotelöffnungen:
Gelten die Öffnungen, wie vom Dehoga gefordert, für alle Betriebsteile – also zum auch für Wellnessbereiche?

Was passiert, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt?
Gibt es Buchungssicherheit für diesen Fall, oder müssen Gäste dann abreisen?

So bewertet der Dehoga das Öffnungsszenario

"Der Stufenplan der Landesregierung ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Denn Fakt ist: Im Rahmen ihrer Regelungskompetenz (Inzidenz unter 100) tut die Landesregierung jetzt das, was Ministerpräsident Kretschmann dem Dehoga angekündigt hat: Sie zeigt Öffnungsperspektiven für die Betriebe des Gastgewerbes auf und schöpft dabei den Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weitgehend aus. Das gilt es anzuerkennen und, wo immer möglich, zu nutzen", so der Verband auf seiner Homepage.

Allerdings gibt es auch Kritik und weitere Forderungen: Weil laut Plan ohnehin nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt zu geöffneten Betrieben haben, wären aus Sicht des Dehoga beherztere Öffnungsschritte verantwortbar – etwa die Öffnung der Außen- und Innenbereiche der Gastronomie in einem Schritt sowie die schnelle Öffnung kompletter Hotelbetriebe inklusive Wellnessbereichen. Das würde vielen Betrieben wirtschaftlich helfen und Probleme bei der praktischen Umsetzung vermeiden.

Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Baden-Württemberg, zu den angekündigten Öffnungsschritten der Landesregierung: "Die Betriebe, die das konkret betrifft, stehen jetzt vor großen Herausforderungen: Das Wiederhochfahren erfordert Vorlauf, etwa bei der Warenbeschaffung und für das Zurückholen von Mitarbeitern aus der Kurzarbeit. Es ist deshalb extrem wichtig, dass die Landesregierung uns jetzt einen konkreten Termin nennt, ab wann die Lockerungen greifen. Außerdem sind noch wichtige Fragen, etwa zur Umsetzung der Teststrategie, nicht im Detail geregelt."

Engelhardt hofft, dass mit weiter sinkenden Infektionszahlen schnell weitere Öffnungsschritte für alle gastgewerblichen Betriebe im Land kommen werden. Wichtig sei es, die kompletten Betriebe öffnen zu dürfen, also die Außen- und Innenbereiche, weil damit in der Praxis viele Probleme vermieden werden könnten. Engelhardt weiter: "Die Hygienekonzepte der Gastronomie funktionieren außen und innen."

Angesichts der wachsenden Zahl Geimpfter und Genesener findet der Verband die Notbremse problematisch. Engelhardt betont: "Es hat keinen erkennbaren Sinn, Geimpften und Genesenen einen Hotel-Urlaub oder einen Gastronomiebesuch zu verbieten, nur weil im jeweiligen Kreis die Inzidenz über 100 liegt. Der Dehoga fordert daher, dass die Betriebe des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene unabhängig vom Inzidenzwert uneingeschränkt öffnen dürfen."

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