Die maximale Höhe der Hilfen wird heraufgesetzt.
Die EU-Kommission hat bereits Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen zu erhöhen. Zwischenzeitlich hat das Bundeswirtschaftsministerium das Antragssystem angepasst.
Die aktualisierten FAQs zu diesem Thema hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner
Homepage eingestellt. Darauf weist der Dehoga Bayern hin.
Ab sofort ist es demnach möglich, Anträge auf November-/Dezemberhilfe
bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen.
Damit können die Unternehmen unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren, die
bisher noch keinen Antrag auf November-/Dezemberhilfe gestellt haben oder beispielsweise nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag.
Änderungsanträge werden noch programmiert
Für Unternehmen, die bereits Anträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, deren Anträge aber
aufgrund der Ausschöpfung der bisherigen Beihilfeobergrenzen von insgesamt 1 Mio. Euro gekappt wurden, wird die Möglichkeit eines Änderungsantrags derzeit noch programmiert. Die Freischaltung wird spätestens Ende Februar erfolgen.
Zudem laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/Dezemberhilfe. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen sich die Unternehmen wahlweise auch auf die
neue Bundesregelung November-/Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Mio. Euro angehobene) Fixkostenhilfe stützen können.
"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass
auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird", heißt es beim Dehoga Bayern.
Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.