+ Corona-Arbeitschutzverordnung

Während der Arbeit zum Impfen

Für die Impfung gegen Corona sollen Arbeitnehmer freigestellt werden.
dpa picture alliance
Für die Impfung gegen Corona sollen Arbeitnehmer freigestellt werden.

Bis vorläufig 24. November hat das Bundeskabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und dabei erweitert. Ein Ziel ist es, die Impfbereitschaft zu fördern. Betriebe sollen Mitarbeiter für die Impfung freistellen.

Da die Corona-Pandemie weiter anhält, hat die Bundesregierung beschlossen, auch die Arbeitschutzverordnung zu verlängern. Am 10. September

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