Am 2. April endet die Übergangsphase des alten zum neuen Infektionsschutzgesetz und damit für die meisten Betriebe des Gastgewerbes Einschränkungen wie Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Kontaktnachverfolgung. Von der Hotspot-Regelung, die weitergehende Maßnahmen erlaubt, machen nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch – in unterschiedlichen Ausführungen.
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