Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.
Dies gilt u. a. für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie sowie der Veranstaltungs- und Kulturbranche, die von Schlie&sz
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