+ Coronakrise | Steuerhilfe

Bundestag bestätigt Mehrwertsteuersenkung bis 2022

Die Mehrwertstsuerermäßigung auf Speisen gilt bis Ende 2022.
imago images / Christian Ohde
Die Mehrwertstsuerermäßigung auf Speisen gilt bis Ende 2022.

Das Gastgewerbe in Deutschland soll bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiter unterstützt werden. Der Bundestag stimmte für das dritte Steuerhilfe-Gesetz. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll bis Ende 2022 gelten.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass auf Speisen in der Gastronomie weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent

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