Die Bayerische Corona-Härtefallhilfe kann nun abgerufen werden. Das Angebot gilt für Unternehmen, die für die bisherigen Corona-Wirtschaftshilfen nicht anspruchsberechtigt waren. Pro Antragsteller werden betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro erstattet. Das teilt der Dehoga Bayern aktuell mit.
Die Bayerische Corona-Härtefallhilfe kann nun abgerufen werden. Das Angebot gilt für Unternehmen, die für die bisherigen Corona-
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.