+ Gerichtsurteil

Schankwirtschaften dürfen Innenräume öffnen

Reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen dürfen nun auch ihre Innenräume wieder öffnen.
IMAGO / Kirchner-Media
Reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen dürfen nun auch ihre Innenräume wieder öffnen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom Freitag die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben.  

 Wie der Dehoga Bayern mitteilt, dürfen nach Paragraf 15 Abs. 2 Satz 1 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BayIf

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