Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Bereits von Dezember 2020 bis Juni 2021 gab es diesen Fall bereits. Für das Gastgewerbe ändert sich dadurch vorerst nichts. Und zumindest in einer Sache können Wirte aufatmen.
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