Im Dauerstreit um die sogenannte Betriebsschließungsversicherung gibt es nun Urteile: In vier Fällen hat das Landergicht München II die Klagen von Gastronomen gegen die Versicherer Allianz, Helvetia und Haftpflichtkasse abgewiesen. Als Forderung stand eine Summe von 460.000 Euro im Raum.
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