Dehoga-Präsident Jürgen Zöllick fordert Lockerungen für das Gastgewerbe.
Ein Ende der Corona-Beschränkungen für das Gastgewerbe und die Fortsetzung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer, dafür macht sich der Dehoga Bundesverband im Vorfeld der nächsten MPK-Runde stark.
„Unternehmer wie Mitarbeiter benötigen dringend verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick.
„Lockerungen müssen jetzt kommen.“
Von der Ministerpräsidentenkonferenz, die am Mittwoch tagt, erwartet Zöllick klare Entscheidungen. „Es braucht einen bundesweit
einheitlichen Plan zur Aufhebung aller Zugangsbeschränkungen.“ Wichtige erste Schritte aus Sicht des Dehoga wären die sofortige
bundesweite Einführung von 3G für den Besuch von Restaurants und Hotels, der sofortige
Wegfall der Zugangsregeln für die Außengastronomie, die
Abschaffung von Sperrzeiten und der Kontaktnachverfolgung sowie die Öffnung von Clubs und Discotheken.
Um der Branche endlich wieder Perspektiven zu geben, sei überdies die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung
für die Zukunftssicherung der Branche dringend geboten. „Denn die dauerhafte Geltung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants gibt den Betrieben die
notwendigen Spielräume, um Mitarbeiter zu halten und zurückzugewinnen“, so Zöllick. 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte habe das Gastgewerbe in der Pandemiezeit bereits an andere Branchen verloren.
7 Prozent Mehrwertsteuer leisteten einen wesentlichen Beitrag zum
Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt. Mit der dauerhaften Geltung werde der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genieße. „
In 21 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant“, so Zöllick.
Darüber hinaus gelte es jetzt, durch die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die
Zukunftssicherung der getränke-orientierten Gastronomie zu investieren. 14 EU-Staaten wendeten den Niedrigsteuersatz bereits auf Getränke an, wenn auch überwiegend nur auf nicht-alkoholische Getränke.
Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.