Bayern fordert

Gesenkte Umsatzsteuer entfristen und erweitern

Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern, Angela Inselkammer, begrüßt die Beschlussvorlage ihrer Landesregierung zur Verlängerung der Umsatzsteuer-Senkung im Gastgewerbe.
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Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern, Angela Inselkammer, begrüßt die Beschlussvorlage ihrer Landesregierung zur Verlängerung der Umsatzsteuer-Senkung im Gastgewerbe.

Zur kommenden Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder am 25. November will der Freistaat Bayern einen Beschlussvorschlag einbringen: Die unter der Corona-Pandemie für das Gastgewerbe geänderte Umsatzsteuerregelung soll entfristet und auf Getränke ausgedehnt werden, wie der Dehoga-Landesverband informiert.

Am 25. November tagen die Wirtschaftsminister der Länder. Bei dieser Konferenz wird der Freistaat Bayern einen Beschlussvorschlag einbringen: Die für Speisen gesenkte Umsatzsteuer soll nach dem Willen des Freistaats entfristet und auch auf Getränke ausgedehnt werden, informiert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern e.V. 
Präsidentin Angela Inselkammer und Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert berüßen diese Initiative ihrer Landesregierung, die Wirtschaftsminister aufzufordern, sich für diese Form der finanziellen Entlastung des Gastgewerbes einzusetzen.
Laut Dehoga Bayern enthält die Beschlussvorlage folgende Kernpunkte:
  • Die Umsatzsteuersenkung verschafft den Gastwirten dringend benötigte wirtschaftliche Spielräume. Angesichts der Pandemielage wird ein normaler Gaststättenbetrieb auf längere Zeit nicht möglich sein. Vor diesem Hintergrund hält die Wirtschaftsministerkonferenz die vorgesehene Befristung auf ein Jahr für nicht mehr sachgerecht.
  • Ferner erstreckt sich die Senkung des Umsatzsteuersatzes lediglich auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie, während Getränke weiterhin mit dem Regelsteuersatz zu versteuern sind. [...] fordert die Wirtschaftsministerkonferenz, diese Regelung auch auf die Abgabe von Getränken in der Gastronomie zu erweitern.
  • Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sich innerhalb der Bundesregierung für diesen Vorschlag einzusetzen und in der Frühjahrssitzung zu den Ergebnissen zu berichten.
"Wir begrüßen den Beschlussvorschlag zur Entfristung der Umsatzsteuersenkung sehr – dieser lässt uns neuen Mut schöpfen!", heißt es in einem Schreiben des Dehoga Bayern an seine Mitglieder. "Und auch wenn das neue Infektionsschutzgesetz (momentan noch) nicht Entschädigungsansprüche regelt, gelten die in dieser Pandemie zugesicherten Hilfen wie die Novemberhilfe selbstverständlich weiter. Und wir werden nicht nachlassen, hier noch mehr zu fordern!"

Aktuelle Mehrwertsteuer im Gastgewerbe

Im Juli hatte war in Deutschland eine bis 31. Dezember 2020 gesenkte Mehrwertsteuerregelung in Kraft getreten. Der Mehrwertsteuersatz von 19 wurde auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent reduziert.


Für Gastronomen gilt zudem eine weitere Mehrwertsteuer-Regelung, die bereits im April beschlossen worden war: Eine auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuer-Reduzierung für Speisen in der Gastronomie sowie in der Hotelgastro. Getränke sind davon jedoch ausgenommen.

Konkret bedeuten die Senkungen folgende zeitweise Steuersätze für die Gastronomie:
  • Speisen: Von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 Senkung von 19 auf 5 Prozent und ab 1. Januar bis 30. Juli 2021 dann 7 Prozent. Diese Regelung gilt auch für die Verpflegung bei Veranstaltungen.
  • Getränke: Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 Senkung von 19 auf 16  Prozent und ab dem 1. Januar 2021 gelten dann wieder 19 Prozent.




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