Der Dehoga Nordrhein fordert "zielgerichtete mittel- und langfristige Konzepte und Strategien, statt der erfolglos werdenden Holzhammer-Methode". In diesem Sinne hat der Verband die Klagen eines Hoteliers und eines Gastronomen mit einstweiligem Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht. Ziel sei es, die Verhältnismäßigkeit der seit 9. März gültigen Coronaschutzverordnung im Hinblick auf einen gastronomischen Betrieb und ein Hotel zu überprüfen.
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