+ Corona-Hilfen

Für November- und Dezemberhilfe tickt die Uhr

Erstanträge für November- und Dezemberhilfe müssen bis Ende April gestellt werden. Für Änderungsanträge läuft die Frist bis 30. Juni.
imago images / CHROMORANGE
Erstanträge für November- und Dezemberhilfe müssen bis Ende April gestellt werden. Für Änderungsanträge läuft die Frist bis 30. Juni.

Für Änderungsanträge läuft die Frist bis 30. Juni. Betriebe, die bisher noch keinen Erstantrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, müssen jetzt schnell sein: Am 30. April endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe. Danach können nur noch Änderungsanträge bis 30. Juni 2021 gestellt werden.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen a

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