Für Änderungsanträge läuft die Frist bis 30. Juni. Betriebe, die bisher noch keinen Erstantrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, müssen jetzt schnell sein: Am 30. April endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe. Danach können nur noch Änderungsanträge bis 30. Juni 2021 gestellt werden.
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