19 oder 7 Prozent? Eine der Kernfragen bei der Besteuerung von Lebensmitteln.
Noch bis Ende des Jahres gilt auf Speisen in der Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Angesichts generell gestiegener Preise will die Bundesregierung den niedrigeren Satz weiter verlängern. Das will das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfahren haben.
Nach Informationen der Zeitung hätten sich die Regierungsfraktionen
bereits auf eine Verlängerung der Mehrwertsteuerabsenkung für die Gastronomie geeinigt. Ausgerechnet jetzt, da die Preise so stark steigen wie lange nicht mehr, dürfe keine weitere Preissteigerung auf Restaurantbesucher zukommen, berichtet das
Handelsblatt und beruft sich auf Regierungs- und Koalitionskreise.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie wurde als Entlastungsmaßnahme während der Coronakrise eingeführt und mehrfach verlängert. Seitdem
müssen Gastronomen 7 statt 19 Prozent Mehrwersteuer auf vor Ort verzehrte Speisen abführen. Zwischenzeitlich lag der Satz sogar noch niedriger, da die Regierung zeitweise die Mehrwertsteuer auf 16 Prozent (ermäßigt: 5 %) abgesenkt hatte.
Bereits vor der Pandemie war die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen (und Getränke) eine
Kernforderung vieler Gastronomen und Verbände, darunter maßgeblich der Dehoga. Sie sehen hier eine Ungleichbehandlung: Nach der alten Regelung werden etwa auf die gleichen Speisen nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig, wenn diese zur Mitnahme verkauft werden. Auch im Lebensmitteleinzelhandel beträgt die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nur 7 Prozent.