Das "Topf Secret"-Portal von Foodwatch.
Im juristischen Streit um das umstrittene Hygiene-Portal "Topf Secret" der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch gibt es nun eine erste juristische Entscheidung in zweiter Instanz. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde eines Betriebs in Köln gegen die Herausgabe der amtlichen Hygienekontrollberichte abgelehnt.
Foodwatch sieht sich durch das Urteil bestätigt und sieht eine
Signalwirkung, der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband
Dehoga dagegen verweist auf viele weitere laufende Verfahren und hofft auf eine
Klärung auf höchster richterlicher Ebene.
Das
aktuelle Urteil des VGH in Baden-Württemberg
widerlege einige juristische Argumente, die der Dehoga betroffenen Unternehmen an die Hand gebe, teilt Foodwatch mit. Ein
Kernpunkt in der Auseinanderssetzung ist, ob die Ergebnisse einer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dazu schreibt der VGH in seinem Urteil: "Es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann."
Dehoga hofft auf Klärung von höchster Stelle
Der
Dehoga dagegen verweist auf eine
Vielzahl laufender Verfahren in weiteren Bundesländern und möchte Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer abwarten. Dem Verband lägen
80 Beschlüsse und Urteile von Verwaltungsgerichten vor, die vielfach auch noch nicht rechtskräftig seien. Die
Mehrzahl der Entscheidungen sei laut Dehoga bislang
zugunsten der Betriebe ausgefallen. "Es bleibt zu hoffen, dass eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts für endgültige Klarheit sorgt", heißt es von seiten des Verbands.
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Es kann nicht sein, dass die
Behörden nur unter bestimmten
klar definierten Voraussetzungen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlichen dürfen, dagegen über das Portal
'Topf Secret' alle Ergebnisse schrankenlos veröffentlicht werden. Dieser Widerspruch bedarf einer abschließenden Klärung", so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin Dehoga Bundesverband.
Über "Topf Secret"
Das Foodwatch-Portal "Topf Secret" nutzt die Auskunftspflicht der Behörden nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Demnach haben Bürger das Recht, etwa die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. Die normalerweise bürokratische Anfrage wird durch das Portal stark vereinfacht, User müssen nur das entsprechende Restaurant auswählen und ihre Adressdaten eingeben. Das Ergebnis der Anfrage wird dem Antragssteller in der Regel wenige Wochen nach Anfrage von der zuständigen Behörde zugeschickt. Der Antragssteller kann die Ergebnisse dann "Topf Secret" zur Verfügung stellen. Persönliche Daten soll der Einsender schwärzen. Das Portal ordnet sie dann dem jeweiligen Betrieb zu und veröffentlicht sie. Betroffene Unternehmen können zu den veröffentlichten Dokumenten auf dem Portal keine Stellung beziehen. Zudem gibt es, im Gegensatz zu behördlichen Veröffentlichungen der Hygienekontrollen in einigen Bundesländern Kommunen, keine Frist zum Löschen der Daten.