Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde eines Schülers der Frankfurter Integrierten Gesamtschule (IGS) Nordend zurückgewiesen, wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtete. Der Schüler wollte verhindern, dass die Stadt den Betrieb der Schulmensa an einen neuen Caterer vergibt. Er sah die Interessen der Schüler durch die Vergabekriterien der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt. Der Gerichtsbeschluss ist nicht anfechtbar.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist der Auffassung, dass der Antragsteller kein eigenes Recht als Schüler der IGS Nordend habe, das durch die Vergabe des Mensabetriebs verletzt sein könnte. Weder das Hessische Schulgesetz noch die Hessische Gemeindeordnung würden ein solches Recht für Schüler einräumen. Eine rechtliche Grundlage dafür, dass ein Schüler an der Erstellung der Vergabekriterien für die Kantinenkonzession zu beteiligen sei, sei nicht ersichtlich, zitierte die FR einen Sprecher des Verwaltungsgerichts.