Bundesweit kämpfen Tausende Gastronomie-Betriebe um Versicherungs-Entschädigungen für den durch den staatlich verordneten Shutdown entstandenen Umsatzausfall ihrer Betriebe. Das Gros der Versicherer berief sich bislang darauf, dass die durch die Corona-Pandemie entstandenen Schäden nicht durch die Betriebsschließungspolicen abgedeckt seien. Das Münchner Landgericht sieht dies – im Fall von Gastwirt Christian Vogler – anders und sprach Vogler die geforderte Millionensumme zu.
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