Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 21.12.21 hat Hessen am 22. Dezember seine Corona-Verordnung angepasst. Demnach dürfen Tanzlokale, Clubs und Diskotheken ab 28.12.2021 öffnen, aber nicht zum Tanzen, sondern mit regulärem gastronomischem Betrieb. Diese sind dafür aber gar nicht gerüstet.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.