Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mietminderungen im Lockdown grundsätzlich berechtigt sein können. Was das Urteil genau bedeutet, sagt Prof. Dr. Clemens Engelhardt, Rechtsanwalt, Partner bei trustberg und Professor für Wirtschaftsrecht in München, im Gespräch mit Rolf Westermann.
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