Ab Montag, den 10. Mai, dürfen in bestimmten Regionen in Bayern Terrassen und Biergärten öffnen. Erlaubt ist dies in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.
Ein negativer Corona-Test bei einer Inzidenz über 50 bis 100 ist laut Dehoga Bayern nur vorzulegen, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.
Das aktualisierte Rahmenhygienekonzept Gastronomie der Bayerischen Staatsregierung sieht Änderungen bei der Terminvereinbarung vor und die Erfordernis, dass Gäste FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für die Mitarbeiter. Bei ihnen genügt eine medizinische oder OP-Maske. Die Terminvereinbarung kann nun auch spontan vor Ort, unmittelbar vor Einlass erfolgen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.