Ein Wirt bewirbt sich seit Jahren um ein Wiesn-Zelt mit Namen der bayrischen Ikone "Schützenlisl". Doch dem Traum vom "Schützenlisl"-Zelt macht nun das Landgericht München ein Ende - aus Gründen des Markenrechts.
Nach mehreren erfolglosen Bewerbungen für ein "Schützenlisl"-Zelt auf dem Oktoberfest hat ein Münchner Gast
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