Originalgemälde der Schützenliesl von Friedrich August von Kaulbach im Festsaal der Hauptschützengesellschaft München.
Der Streit um die "Schützenlisl" scheint endgültig beigelegt. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einen für den 20. April geplanten Gerichtsprozess nach Angaben eines Sprechers abgesetzt. Zuvor hatten die Prozessparteien mitgeteilt, sich Ende März außergerichtlich geeinigt zu haben.
In dem
Rechtsstreit ging es um die Frage, ob
Wiesn-Wirt Lorenz Stiftl den Namen und das Bild des auf einem Fass tanzenden Biermadls doch noch verwenden darf. Ende Februar 2022 hatte ihm nämlich das Landgericht München I genau dies untersagt und der Klage der
Traunsteiner Münchner Kindl Brauerei stattgegeben, die die "Schützenlisl" für sich reklamiert.
Zum Inhalt der Einigung teilte das Gericht nichts mit.
Münchner Kindl-Mitinhaber Dietrich Sailer teilte auf Anfrage mit, die Parteien hätten sich darauf geeinigt, dass
Stiftl sein Zelt auf dem Oktoberfest zwar weiterhin "Schützenlisl" nennen darf.
Auf das Bildnis der schönen Coletta Möritz, die der Münchner Maler Friedrich August von Kaulbach um 1880 gemalt hatte, soll er
im Gegenzug verzichten, damit die Brauerei damit werben kann.
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Kompliziertes Markenrecht
In erster Instanz hatte das Landgericht München I der Klage der Brauerei stattgegeben, die eine komplette Löschung von Stiftls Markenrechten gefordert hatte. Das OLG hatte dann aber in einer mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, gegen ein "Schützenlisl"-Festzelt keine rechtlichen Bedenken zu sehen.
Stiftl hatte das
Bild und den Namen "Schützenlisl" 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen für Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Diese
Marke sei aber verfallen und müsse gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar. Der Wirt habe sie fünf Jahre lang nicht benutzt.
Der Gastronom hatte 2017 und 2019 erfolglos versucht, ein "Schützenlisl"-Festzelt auf der Wiesn zu bekommen, die 2020 und 2021 dann wegen der Corona-Pandemie ausfiel.
Erst 2022 bekam er sein Volkssängerzelt "Schützenlisl". Das OLG wertete in der Verhandlung die Corona-Pandemie zu seinen Gunsten, ein Festzelt-Betrieb sei in dieser Zeit nicht möglich gewesen.
Die
Münchner Kindl Brauerei hatte die Marke 2016 eintragen lassen. Sie will das berühmte Bildnis des Biermadls für ihr Bier verwenden.
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