In Sachsen erlassen sowohl die Städte Dresden und Leipzig Betreibern von Gastronomie und Handel die Sondergebühren auf von ihnen genutzten Gehwegen, Plätzen und Parkflächen. Anmeldungen hierfür sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim jeweiligen Straßen- und Tiefbauamt möglich.
Bis Ende Oktober erheben dier zuständigen Ämter der beiden größten Städte in Sachsen erneut keine Gebühren für
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.