Die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie treffen die Event-Caterer mit am härtetesten. In Hamburg geht die Tafelspitz GmbH gerichtlich gegen das Veranstaltungsverbot vor.
Steht eine Kurskorrektur in Sachen Events in Hamburg bevor? Alexander Brückmann, Chef der Tafelspitz GmbH Full Service Catering, kämpft mit den Gerichten um sein Recht, seinen Beruf auszuüben – wenigstens für kleine Veranstaltungen. Statt der Gerichte scheint nun der Senat in die Gänge zu kommen.
In Hamburg liegt wie auch bundesweit besonders die
Branche der Event-Caterer corona-bedingt praktisch am Boden. Seit Mitte März sind Veranstaltungen wegen der
Covid-19-Pandemie verboten. Die meisten Bundesländer lassen mittlerweile jedoch Events mit unterschiedlich hohen Teilnehmerzahlen zu.
In Hessen zum Beispiel sind seit 22. Juni Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern ohne besondere Genehmigung erlaubt. Für größere Teilnehmerzahlen muss eine
Genehmigung eingeholt werden.
Das Zögern des Hamburger Senats bildet bundesweit eine strenge Ausnahme.
Beschwerde erhöht den Druck
Alexander Brückmann kämpft konstruktiv für den baldigen Re-Start der Event-Gastronomie in Hamburg.
Um zumindest kleine Events für bis zu 96 bzw. 48 Personen auch in Hamburg wieder catern zu können, ist die Tafelspitz GmbH juristisch vorgeprescht und hat
Anfang Juni einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht – und erhielt eine
prompte Ablehnung. Erst nachdem
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wurde, kündigt nun die Stadt Hamburg eine deutliche Kurskorrektur an. Am Ende eines
Schriftsatzes an das Oberverwaltungsgericht teilt die Stadt mit, dass der
Senat im Begriff ist, die hier strittige Regelung in der Coronaverordnung zum 01.07.2020 substantiell abzuändern".
Vom Gericht selbst ist nichts zu hören. Dazu Tafelspitz-Geschäftsführer Alexander Brückmann: "Hamburg will offenbar einer Niederlage zuvorkommen – sei's drum: Das ist ein
wichtiges Signal für die Veranstaltungen in Hamburg insgesamt!"
Zäher Weg durch die Instanzen
Brückmann hatte seinen Antrag beim Verwaltungsgericht mit einem detaillierten Hygienekonzept verbunden: "Wir wären sogar
bereit, jeden einzelnen Gast einem Schnelltest zu unterziehen." Zum eingereichten Konzept, das quasi als Vorlage für die Branche erarbeitet wurde und aufzeigt, wie Events künftig konzipiert werden könnten, gehören unter anderem die
kontaktlose Lieferung, Desinfektion auch der Lieferfahrzeuge oder etwa zusätzliches Reinigungspersonal. Dennoch wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab – und Brückmann ging ohne Zögern den nächsten Schritt.
"Es war von vornherein klar, dass diese Sache erst vom Oberverwaltungsgericht entschieden wird", betont
Rechtsanwältin Dr. Gröhn, die die Tafelspitz GmbH mit ihrem Kollegen Dr. Hellmann-Sieg vertritt. Das Unternehmen mit 35 festangestellten Catering-Profis erzielte
2019 mit 2.500 Events rund 2,8 Millionen Euro Umsatz. Nun liegt die letzte Veranstaltung Monate zurück: "Am 12. März haben wir das James Blunt-Konzert in der Elbphilharmonie gecatert", erinnert sich der bestens vernetzte Geschäftsführer. Seit diesem Tag war
praktisch kein Umsatz mehr möglich.
Letzte Instanz Bürgermeister?
Auch Event-Caterer Tafelspitz beteiligte sich an der Night of Light, um auf die dramatische Lage der Branche aufmerksam zu machen.
Weder Brückmann noch seine Anwälte können nachvollziehen, warum sich Hamburg außerstande sieht, Details zu nennen und der auf Null ausgebremsten Branche Perspektiven zu bieten. Dr. Ulf Hellmann Sieg: "
In einer Zeit, in der es um jeden Tag geht, ist ein solches taktisches Geplänkel unerträglich. Die
Planungssicherheit, die aufgrund des üblichen Vorlaufs der meisten Veranstaltungen für die Branche
dringend erforderlich ist, wird hier bewusst verweigert."
Auch wenn Events in Hamburg künftig wieder erlaubt seien, benötige gerade die Eventbranche eine
gewisse Vorlaufzeit, um mit den Kunden zu planen bevor es konkret zum Auftrag kommt – "im Klartext,
bis wieder eine Liquidität erreicht wird, um Gehälter zahlen zu können", so Brückmann. Aktuell fehle jede Perspektive, von Planungssicherheit könne keine Rede sein. Deshalb hat sich Alexander Brückmann am 23. Juni nun
ein zweites Mal mit einem Brief an Hamburgs Bürgermeister Tschentscher gewandt – mit einem konstruktiven Angebot:
"Lassen Sie uns gemeinsam eine gute Verordnung für die nächsten Wochen oder Monate entwerfen, denn wir alle werden mit Corona noch eine ganze Zeit lang weiter leben müssen."
Er argumentiert: "Trotz angebotener erheblicher Sicherheitsvorkehrungen dürfen wir so gut wie keine Veranstaltungen durchführen. Gerade insoweit ist es allerdings bemerkenswert, dass
selbst der Innensenator bei seiner Veranstaltung in keiner Weise angenommen hat, sich oder seine Gäste einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wir haben nicht den leisesten Zweifel daran, dass der Innensenator Grote mit diesem Thema verantwortungsvoll umgeht.
Gleiches nehmen wir auch für die Unternehmen unserer Branche in Anspruch, die einen professionellen Ablauf auch von größeren Veranstaltungen gewährleisten können." Innensenator Grote hatte anlässlich seiner Wiederernennung an die 30 Personen zu einem Stehempfang begrüßt.
Der Chef der Tafelspitz GmbH Full Service Catering gibt nicht auf und schließt
sein Kooperations-Angebot: "Bis zum 01. Juli ist noch eine Woche Zeit. Wir stehen Ihnen ab sofort für die Abstimmung verhältnismäßiger Regelungen zur Verfügung."