+ Startschuss für Pleitewelle?

Ende der Insolvenz-Sonderregeln

Am 1. Mai endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
IMAGO / Fotostand
Am 1. Mai endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Unternehmen, die auf die Auszahlung der Corona-Hilfen warteten, mussten bislang nicht zum Insolvenzgericht, auch wenn sie überschuldet waren. Ab Samstag ist mit den Ausnahmen nun Schluss.

Ab dem 1. Mai gelten für alle Unternehmen wieder die regulären Regeln für die Insolvenz. Alle Ausnahmen, die die Bundesregierung im Zug

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