Supermac's vs. McDonald's

"Big Mac" in der EU keine Marke mehr

Ein Aktion zum Jubiläum des Big Macs.
McDonald's Corporation
Ein Aktion zum Jubiläum des Big Macs.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) löscht "Big Mac" als eingetragene Marke aus dem Marken-Register. Die Entscheidung geht zurück auf einen Antrag der irischen Quickservice-Kette Supermac's. Die feiert die Markenlöschung als Erfolg "David gegen Goliath".

Die Entscheidung der Behörde, die FOOD SERVICE vorliegt, ist datiert auf den 11. Januar 2019 und gilt rückwirkend ab dem 11. April 2017, dem Tag, an dem die Beschwerde einging. McDonald's hatte Big Mac als eingetragene Marke 1998 bei der Behörde registriert, sowohl für das entsprechende Sandwich, als auch als Restaurantname oder gastronomische Dienstleistungen.

Die Beschwerde Supermac's zielte darauf ab, dass McDonald's die Marke "Big Mac" registriert habe, aber in der EU nicht in den vorherigen fünf Jahren am Markt eingesetzt habe. Im Falle einer solchen Beschwerde sehen die Regeln des EUIPO vor, dass der Markenrechts-Inhaber den Einsatz beweist. McDonald's legte dem EUIPO daraufhin unter anderem eidesstaatliche Versicherungen über Big Mac-Verkaufszahlen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vor, ebenso Verpackungs- und Werbematerialien zum Big Mac aus den betreffenden Jahren 2011 bis 2016. Das EUIPO sah die Belege insgesamt nicht als ausreichenden Beweis, dass McDonald's in der EU die Marke "Big Mac" ernsthaft am Markt nutze und löschte die Marke. Eine weitere Kommentierung der Entscheidung lehnte die Behörde auf Anfrage ab.

Supermac's sieht sich als Sieger

Beschwerdeführer Supermac's, eine irische Quickservice-Kette, feierte die Entscheidung in einer Pressemitteilung als Erfolg. Managing Director Pat MacDonagh sagte: "Wir wussten, dass es ein David gegen Goliath-Szenario würde. Die ursprüngliche Intention unseres Löschantrags war es, ein Licht auf das 'Markenrechts-Mobbing' (Anm. d. Red.: im englischen Original 'trademark bullying') dieses multinationalen Konzerns zu werfen, mit dem der Wettbewerb geschädigt werden soll."

„Diese Entscheidung ist ein Sieg für alle kleinen Unternehmen weltweit.“
Pat MacDonagh, Managing Director Supermac's

So habe McDonald's etwa in der Vergangenheit die Marke SnackBox – ein Produkt auf der Supermac's-Speisekarte – schützen lassen, obwohl McDonald's das Produkt gar nicht selbst anbietet. Auch habe laut MacDonagh McDonald's die Expansion Supermac's nach Großbritannien und weitere EU-Ländern bislang rechtlich verhindert – unter anderem mit dem Hinweis auf die Namensähnlichkeit von Supermac's und dem Big Mac. Dieses Argument falle nun weg. Supermac's betreibt in Irland mehr als 100 Units.

McDonald's will Widerspruch einlegen

Gegenüber FOOD SERVICE erläuterte eine Sprecherin von McDonald's Deutschland, man sei von der Entscheidung des EUIPO enttäuscht. McDonald’s habe in dem Verfahren erhebliche Beweise für die Nutzung der Marke "Big Mac" in ganz Europa vorgelegt. "Wir nehmen an, dass diese Beweise in der Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Daher beabsichtigen wir Berufung einzulegen und sind zuversichtlich, dass dieser von der Beschwerdekammer des EUIPO stattgegeben wird", schreibt McDonald's weiter.

Ungeachtet der heutigen Entscheidung besitze McDonald's europaweit vollständige und durchsetzbare Markenrechte an der Marke "Big Mac". Für einen Widerspruch hat der Konzern Zeit bis zum 11. März.
Einschätzung Thomas Ch. Gramespacher, Rechtsanwalt
"Die Entscheidung des EUIPO darf, was die Verwendung des Zeichens 'Big Mac' in der EU angeht, nicht überbewertet werden.

Es handelt sich insoweit 'nur' um die Entscheidung einer Agentur der Europäischen Union mit der - nach den bisherigen Informationen - die sogenannte 'rechtserhaltene Nutzung' der Marke 'Big Mac' durch McDonald’s verneint und daher dem Löschungsantrag von Supermac’s stattgegeben wurde. Gegen diese Entscheidung kann McDonald’s Rechtsmittel einlegen und wird dies dem Vernehmen nach auch tun. Die Entscheidung des EUIPO ist noch nicht rechtskräftig und wird dies mit einiger Wahrscheinlichkeit auch kurzfristig nicht werden.

Das EUIPO hat streng genommen nicht einmal darüber entschieden, ob McDonald’s grundsätzlich markenrechtliche Positionen an dem Zeichen 'Big Mac' zustehen (können). Das EUIPO kann auch nicht dazu entscheiden, ob McDonald’s, sei es aus anderen (marken-)rechtlichen Erwägungen, z. B. Mitbewerbern (in der EU) untersagen kann, die Bezeichnung 'Big Mac' zu nutzen. So gibt es durchaus auch zeichen- und wettbewerbsrechtliche Positionen, die keine Registereintragung voraussetzen.

Die Entscheidung des EUIPO hat für die Praxis daher derzeit wohl eine untergeordnete Rolle. Bevor hier eine abschließende, rechtliche Klärung vorliegt, sollten Mitbewerber nun besser nicht dem Glauben verfallen, die Bezeichnung 'Big Mac' frei verwenden zu können – insbesondere sollte von einer Nutzung der Marke in ähnlichen oder verwandten Segmenten etc. weiterhin abgesehen werden."

Zur Person: Thomas Ch. Gramespachers Kanzlei in Bonn fokussiert auf die Themen Medien und Urheber, Geistiges Eigentum, Informationstechnologie und Digitalisierung, Wirtschaft und Wettbewerb.

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