+ Landesentscheidung

Tarifvertrag Rheinland-Pfalz gilt für alle Betriebe

Dehoga-RLP-Landespräsident Gereon Haumann.
IMAGO / Thomas Frey
Dehoga-RLP-Landespräsident Gereon Haumann.

Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz gilt seit 1. Dezember für alle Unternehmen der Branche, nicht nur für die Mitgliedsbetriebe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga).

In einer Bekanntmachung des Landes im Bundesanzeiger heißt es: „Der Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in

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