Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Die Klage einer Inhaberin einer McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Es wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Seit Jahresanfang gilt in Tübingen wegen ausufernder Müllberge eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Coffee-to-go-Becher.
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