Mit einer lokalen Steuer auf Einweg-Verpackungen wollte die baden-württembergische Stadt Tübingen den Müllbergen Herr werden. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg stoppte die Steuer Ende März nach Klage einer McDonald's-Franchise-Nehmerin. Jetzt veröffentlichte das Gericht die Begründung. Demnach machte unter anderem der To-go-Verkauf der Stadt einen juristischen Strich durch die Rechnung.
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