Arbeitgeber, die wegen eines Corona-Lockdowns gezwungen sind zu schließen, müssen Minijobbern nicht den Lohn weiterzahlen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (5 AZR 211/21). Auch könne aus dem Umstand, dass der Staat die Lohnausfälle nicht ersetzt, "keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten", so das Gericht in seinem ersten Corona-Urteil.
Konkret ging es um eine Verkäuferin für Nähmaschinen in Niedersachen. Das Geschäft musste im April 2020 wegen des staatlich ver
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