Durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für alle Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind, aber nach Inanspruchnahme staatlicher Hilfen Aussicht darauf hatten, sich zu sanieren. Eine Situation, in der sich viele Betriebe des Gastgewerbes befanden. Dieses Gesetz gilt befristet bis 30. September.
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