+ Coronakrise / Insolvenzrecht

Ab jetzt gilt wieder die Insolvenzpflicht

Zu wenig Umsatz? Viele gastgewerbliche Betriebe könnten ab Oktober Insolvenz beantragen müssen.
imago images / Sabine Gudath
Zu wenig Umsatz? Viele gastgewerbliche Betriebe könnten ab Oktober Insolvenz beantragen müssen.

Durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für alle Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind, aber nach Inanspruchnahme staatlicher Hilfen Aussicht darauf hatten, sich zu sanieren. Eine Situation, in der sich viele Betriebe des Gastgewerbes befanden. Dieses Gesetz gilt befristet bis 30. September.

Zwar wurde die Aussetzung der Antragspflicht bis 31. Dezember dieses Jahres verlängert, das gilt aber nur für überschuldete, aber zahlu

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