Geflüchtete aus der Ukraine am Bahnhof Görlitz. Laut Innenministerium kommen zur Zeit pro Tag 12.000 Menschen nach Deutschland.
Millionen Menschen sind seit Beginn des Ukraine-Kriegs auf der Flucht, das Bundesinnenministerium spricht von 12.000 Menschen täglich, die allein in Deutschland pro Tag ankommen. Angesichts dieser Lage fragen sich viele Arbeitgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen diese auch arbeiten können. Der Dehoga Bayern hat die wichtigsten juristischen Punkte zusammengefasst.
Vor Arbeitsbeginn ist
zwingend eine Aufenthaltserlaubnis mit integrierter Arbeitserlaubnis beim Ausländeramt zu beantragen. Um den Flüchtenden aus der Ukraine unbürokratisch einen sicheren Aufenthaltsstatus und die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis zu geben, ist
auf europäischer Ebene die "Massenzustrom-Richtlinie" in Kraft gesetzt worden.
Das bedeutet, dass
aus der Ukraine Geflüchtete nach der visumfreien Einreise
vorübergehend bis maximal 90 Tage und spätestens bis 24. Mai 2022 von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind. Sie haben eine rechtmäßige Einreise und einen vorübergehend rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik durch Rechtsverordnung. Die Richtlinie bestimmt soziale Mindeststandards, den Aufenthaltsstatus und die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis.
UATalents – Jobvermittlung für Geflüchtete aus der Ukraine
Die von im Ausland lebenden Ukrainern gegründete Plattform UATalents.com vermittelt Geflüchteten aus der Ukraine Jobs. Unternehmen aus ganz Europa sind aufgerufen, hier offene Stellen anzubieten. Zu den Partnern gehören unter anderem Meta, Gorillas, Flink, sumup oder Food Labs. Die Stellenanzeigen werden in ukrainischer Sprache ausgespielt. Potenzielle Gewinne werden laut UATalents an vom Krieg betroffene Familien oder für Verbesserungen der humanitären Lage in der Ukraine gespendet.
Arbeitserlaubnis zwingend erforderlich
Wer allerdings in Deutschland arbeiten will, der benötigt
zwingend vor Arbeitsbeginn einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis. Dies erfolgt
bei der örtlichen Ausländerbehörde am Wohnort, wo
Unternehmer umgehend einen Termin für eine unbürokratische Erteilung der Arbeitsmarkterlaubnis für ihre zukünftigen ukrainischen Mitarbeitenden
vereinbaren sollten. Eine zusätzliche
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig.
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Gastgewerbliche Unternehmen müssen daher
unbedingt darauf achten,
keine ukrainischen Staatsangehörigen ohne Vorlage dieser vollständigen Unterlagen zu beschäftigen. Die Aufenthaltserlaubnis endet vorerst nach einem Jahr, kann aber auf zwei, später auch auf maximal drei Jahre verlängert werden. Die Geflüchteten können auch einen Antrag auf Asyl stellen.
Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf den
FAQ-Seiten des Bundesinnenministeriums BMI (auch in ukrainischer Sprache) und der
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BDA.