Die von Bundesministerin Julia Klöckner geplanten Änderungen werden von Foodwatch kritisiert.
Um den eklatanten Personalmangel bei den Gesundheits- und Verbraucherschutzämtern aufzufangen, plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verringerung der Kontrollfrequenzen in deutschen Lebensmittelbetrieben. Dies gehe aus einem noch unveröffentlichten Referentenentwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift hervor, behauptet die Verbraucherorganisation Foodwatch. Das BMEL weist die Vorwürfe zurück.
Die Verabschiedung dieser Vorschrift würde eine massive Schwächung der Lebensmittelkontrollen und ein erhöhtes Risiko für die Verbraucher bedeuten, kritisierte Foodwatch in einer Pressemitteilung. "Diese aberwitzigen Pläne müssen schleunigst in die Schublade gepackt und dauerhaft weggeschlossen werden. Wenn es an Personal mangelt, wäre die naheliegende Lösung doch, mehr Personal in den Ämtern einzustellen - stattdessen will Frau Klöckner nun die Kontrollhäufigkeit dem Personalmangel anpassen", verdeutlichte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker das Problem.
Die geplanten Änderungen betreffen die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung" (AVV RÜb). Die AVV RÜb enthält unter anderem behördliche Steuerungselemente zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen. Da die bisherige Verordnung ab Mitte Dezember 2019 durch die EU-Kontrollverordnung (2017/625) ersetzt wird, will das Bundesministerium die Vorschriften in Deutschland anpassen.
Weniger Routinekontrollen
Aus der amtlichen Begründung des Referentenentwurfs, die ebenfalls von Foodwatch veröffentlicht wurde, geht hervor, dass das Ministerium, mit der geplanten Änderung der Kontrollhäufigkeit "die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch wirksamer auf Problembetriebe fokussiert" und "Betriebe, die in der kontrollintensivsten Risikoklasse eingestuft sind", noch intensiver und engmaschiger anlassbezogen kontrollieren will. Laut Foodwatch erreicht der Gesetzestext jedoch das genaue Gegenteil. Routinekontrollen würden verringert und dadurch zukünftig noch mehr Personal in der Lebensmittelkontrolle eingespart.
Fleischbetriebe und Restaurants, in denen bereits schwerwiegende Hygienemängel festgestellt wurden, würden unter der neuen Vorschrift deutlich seltener kontrolliert. Bei ersteren, die mit zur höchsten Risikoklasse zählten, verringere sich die Zahl der Routinekontrollen von täglich auf nur noch "häufiger als monatlich". Die letztgenannten wiederum müssten anstatt wie bisher vierteljährlich jetzt nur noch halbjährlich kontrolliert werden.
Widerspruch aus dem BMEL
Dieser Darstellung widerspricht das BMEL in einer Sprechererklärung. Bei der Aussage, Bundesministerin Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel-Überwachung handle es sich um eine Tatsachen-Verdrehung. Durch die Neufassung der AVV RÜb würde die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben modernisiert und bundewsweit stärker als bisher vereinheitlicht. Konkret ginge es darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen und entsprechend kontrolliert werden müssen. So könne die Effizienz in der Lebensmittelüberwachung weiter verbessert werden.
Auch die Kritik von Foodwatch in Bezug auf Restaurants mit schweren Hygienemängeln weist das BMEL zurück. Richtig sei vielmehr, dass bei schweren Hygienemängeln die Lebensmittelüberwachung diesen Betrieb intensiver beobachten und ihn sogar schließen kann. Diese anlassbezogenen Kontrollen erfolgten zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.