In der kommenden Woche stimmt der Bundestag über den neuen Gesetzesentwurf zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab. Die geplanten Änderungen sollen Corona-Maßnahmen "gerichtsfester" machen. Mehr Klarheit verspricht die Festsetzung von Schwellenwerten für Schutzmaßnahmen, meint Rechtsanwalt Marc Hero, Partner der Frankfurter Schiedermair Rechtsanwälte. Das Fehlen eines Entschädigungsanspruchs bei Beschränkungen des Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs sieht er kritisch.
Im neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sind Gastro-Beschränkungen verankert?
Marc Hero: Ja. Neu eingef&u
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.