Die Novemberhilfen sollen Gastronomen über den Lockdown helfen.
Bekommen von der Corona-Pandemie geschädigte Betriebe zu viel Staatshilfe? Medienberichten zufolge drängt sich dieser Verdacht auf. Das sorgt für Kritik und Empörung, da in einem Artikel der Welt am Sonntag vor allem das Gastgewerbe als Branche dargestellt wird, die besonders profitiere.
Darum geht es in der Debatte: Die
November- und Dezemberhilfen des Bundes werden laut einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) um
10 Milliarden Euro höher ausfallen als notwendig – so die These. Wie die
Welt am Sonntag schreibt, "verdienen die betroffenen Betriebe, vor allem aus der Gastronomie und dem Veranstaltungsgewerbe, dank der Entschädigung des Staates in vielen Fällen mehr Geld, als wenn sie geöffnet hätten".
These und Gegendarstellung
Das IW geht mit Verweis auf Zahlen der Bundesbank davon aus, dass bei den betroffenen Branchen im
Durchschnitt die Hälfte der Kosten variabel sei, also gar nicht erst anfällt, wenn die Betriebe geschlossen sind. Dennoch würden pauschal allen Betrieben 75 Prozent des Umsatzes des Vergleichsmonats 2019 ersetzt.
Der Chef des Hotelverbands Deutschland (IHA) Markus Luthe reagierte prompt mit einem Blogbeitrag. "Da stellt sich doch die Frage, ob den IW-Berechnern entgangen ist, dass bei der Novemberhilfe den Unternehmen das
Kurzarbeitergeld (KuG) abgezogen wird? Mithin also im Gastgewerbe mit den Personalkosten das Gros der variablen Kosten?" Auch auf die
Deckelung der Novemberhilfe werde nicht hingewiesen. Denn in die Berechnung werden
bereits gewährte Soforthilfe, Überbrückungshilfe (die Pakete I und II) sowie Schnellkredite der KfW mit einberechnet bzw. abgezogen. "Da bleibt für manches Hotel kaum etwas übrig von der Novemberhilfe", kritisiert Luthe.
Lebensrettende Maßnahmen
"Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung Wort halten und den beihilferechtlichen Rahmen auf 4 Mio. Euro und für die bislang im Wesentlichen
leer ausgegangenen "verbundenen Unternehmen" auch noch darüberhinaus ausdehnen kann. Es ist für viele
mittelständische Betriebe schlichtweg überlebensnotwendig", so der Verbandschef weiter.
Hinter dem beihilferechtlichen Rahmen stecken
Vorgaben zum Wettbewerb innerhalb der EU. Von diesem Problem sind größere Unternehmen betroffen, deren Höhe der Hilfsgelder seitens der EU als wettbewerbsverzerrend gegenüber den europäischen Nachbarn eingestuft werden würde. Betroffen aus dem Gastgewerbe ist beispielsweise eine Gruppe wie die Althoff Hotels.
Auch
kleine Unternehmen fallen manchmal durch das Raster der Hilfen, wenn sie beispielsweise innerhalb des vergangenen Jahres einen zweiten Betrieb innerhalb des Unternehmens eröffnet haben.
Differenzieren und Nachsteuern notwendig
Allerdings sieht
Kanzleramtschef Helge Braun durchaus Handlungsbedarf. So hat er eine Umstellung der Hilfen für Unternehmen im Lockdown angekündigt. "Der Umsatz kann auf Dauer nicht das zentrale Kriterium sein", sagte Braun dem
Handelsblatt.
"Bis Januar müssen wir zielgenauere Hilfen ausarbeiten." Die Entscheidung bei der Novemberhilfe sei "eine Ad-hoc-Maßnahme" gewesen.
Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.