Von den Corona-Lockdowns hart getroffene Branchen wie die Gastronomie haben wenig Aussicht auf volle staatliche Entschädigung für ihre Einbußen. Das zeichnete sich am Donnerstag in der Verhandlung der ersten Klage ab, die den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erreicht hat. Die im Infektionsschutzgesetz enthaltenen Entschädigungsregelungen seien wohl nicht für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann nach Vorberatungen.
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