In welchen Abständen ein Gastronom seine Räumlichkeiten lüften muss, kann er mit dem neuen BGN-Lüftungsrechner schnell und einfach ermitteln.
Einen einfach zu bedienenden Lüftungsrechner hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) online gestellt.
Die Vorgaben durch die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Belüftung von Arbeitsräumen lässt sich mit dem neuen
Lüftungsrechner der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) leicht umsetzen.
Wie oft und wie lange die Fenster geöffnet werden sollten, hängt von der
Raumgröße und von der
Anzahl der Gäste ab. 1.000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen, dieser Wert darf nicht überschritten werden.
In welchen Zeitintervallen ein Gastronom nun sein Restaurant oder Café lüften muss, kann er mit dem einfach einsetzbaren Lüftungsrechner ermitteln, wenn
keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind.